top of page

Klasse A

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h

 

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

 

Mindestalter: 24 Jahre, außer nach mindestens 2 Jährigem Besitz der Führerscheinklasse A2, dann ist das Mindestalter 21 Jahre. Das Mindestalter 21 Jahre gilt für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A.

 

Eingeschlossene Klassen: A2, A1 und AM

bottom of page