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B-Erweiterung B196
Hierbei handelt es sich um eine Schlüsselzahl und Erweiterung für die Fahrerlaubnisklasse B
Die Schlüsselzahl berechtigt zum führen von kleinen Motorrädern der Klasse A1.
Mindestalter: 25 Jahre
mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B
Krafträder bis max. 11 kW und max. 0,1 kW/kg (gemäß FE Klasse A1)
KEINE theoretische und praktische Prüfung notwendig
Berechtigung gilt NUR im Inland
KEIN "Aufstieg" in eine höhere Motorradklasse möglich
Ausbildung auf einem Automatikroller ist möglich
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