top of page

B-Erweiterung B196

Hierbei handelt es sich um eine Schlüsselzahl und Erweiterung für die Fahrerlaubnisklasse B 

Die Schlüsselzahl berechtigt zum führen von kleinen Motorrädern der Klasse A1.

 

Mindestalter: 25 Jahre

 

mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B

 

Krafträder bis max. 11 kW und max. 0,1 kW/kg (gemäß FE Klasse A1)

 

KEINE theoretische und praktische Prüfung notwendig

 

Berechtigung gilt NUR im Inland

 

KEIN "Aufstieg" in eine höhere Motorradklasse möglich

 

Ausbildung auf einem Automatikroller ist möglich

bottom of page