Klasse B&BA
Klasse B/B17: Kraftfahrzeuge ausgenommen der Klassen A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt).
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am "Begleiteten Fahren mit 17")
Eingeschlossene Klassen: AM und L
BA (Automatikführerschein) gleiche Bedingungen wie bei Klasse B ABER Fahrerlaubnis wird nur für Automatikautos erteilt.
NEU ab 01.04.2021 B197: Die Ausbildung sowie die praktische Prüfung, wird mit einem Automatikfahrzeug absolviert. Somit entsteht ein Automatikführerschein der Klasse B78. Wer jedoch mit seinem Automatik Führerschein auf Schaltgetriebe fahren möchte, hat nun 2
Möglichkeiten:
1. Den Führerschein B197 gleich in die Automatik Ausbildung zu integrieren
2. Den Automatik Führerschein jederzeit nachträglich zu erweitern
Voraussetzungen: 10 Fahrstunden à 45min mit Schaltgetriebe, sowie eine 15-minütige "Fahrprüfung" mit dem Fahrlehrer
Eintrag der Schlüsselzahl 197: Nach der Fahrerschulung in der Fahrschule erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der Führerscheinstelle.